Druckwächter

Zur Überwachung der Dichtheit des Solekreislaufs kann man als Zubehör einen Druckwächter anschließen. In manchen Baugebieten mit erhöhten Anforderungen an den Wasserschutz ist eine solche Sicherheitseinrichtung vorgeschrieben. Parallel zum Grundwasserschutz bietet der Druckwächter eine erhöhte Sicherheit für die Pumpe, da diese nie im Falle einer Leckage trocken-laufen kann.

Der Druckwächter ist so auszulegen, dass er bei Absinken des Soledrucks unter 0,5 bar passiv mechanisch einen elektrischen Kontakt öffnet. Bei Verbindung mit dem Solepumpenregler HTR2-2 bewirkt dies, dass der Solepumpenregler die Solepumpe stoppt, akustische Alarmsignale abgibt und auf dem Display der Hinweis  „Leck Alarm. Pumpe aus“ anzeigt.

Da wir die Fertigung eingestellt bzw. an das Bauinfocenter der Firma SchwörerHaus KG in Hohenstein abgegeben haben, liefern wir keine solchen Druckwächter mehr. Das von uns früher vertriebene Produkt stammt vom Hersteller SUCO und hat dort die Bezeichnung

0167-40107-2-003 10 Stück 14,10 141,00
Unterer SP: 0,5 bar
Membrandruckschalter
Schließer/Schraubanschluss
0,1 – 1 bar
EPDM, R 1/2-keg.

Das Kabel des Druckwächters wird am Solepumpen-Regler HTR2-2 an die Klemmen 3 und 4 des rechten Klemmenblocks angeschlossen, wobei die bisherige Überbrückung entfernt wird.  Dies ist im Handbuch des Reglers näher erläutert.

Das folgend Foto zeigt links den ( je nach Anschluss) evtl. nötigen Gewindeadapter, mittig den Druckschalter und rechts die Gummikappe des Kabelausgangs. Diese Gummikappe stammt auch von SUCO und hat dort die

Teile-Nr. 1-1-66-621-010
Schutzkappe für SW24 Druckschalter
NBR – schwarz
mit zentraler Kabeldurchführung
für 1,5 – 5 mm Kabeldurchmesser

Hinweis:  Dieser rein mechanische Druckschalter für Schwachstrom fällt nicht unter EMVRichtlinie und nicht unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sondern gilt nur als Komponente. Er ist gemäß Art. 4, Absatz 3 der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU basierend auf „guter Ingenieurspraxis“ ausgelegt. Daher kann Bezug nehmend auf die Druckgeräterichtlinie weder eine Konformitätserklärung ausgestellt noch ein CE-Zeichen angebracht werden.

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